
SicherheitSicherheit durch lückenlose KontrollenDer EBS, der in der Anlage verwertet wird, unterliegt einer genauen Kontrolle nach einem mehrstufigen Qualitätssicherungssystem, das den gesetzlichen Anforderungen an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entspricht. Die Zertifizierung der Anlage soll unmittelbar nach der Inbetriebnahme erfolgen. Danach sind die zuliefernden Sortierbetriebe zur Einhaltung der Brennstoffqualität vertraglich verpflichtet und müssen diese bereits vor Erstanlieferung mit einer Analyse nachweisen. Dies wird sowohl von der EAB als auch von den zuständigen Aufsichtsbehörden beim Lieferanten vor Ort überprüft. Alle Lieferanten müssen zudem ein regelmäßig überprüftes Qualitätssicherungssystem nachweisen können. Regelmäßige Analysen durch externe Labors
Auch bei der alltäglichen Anlieferung und der Verbrennung greifen verschiedene Kontrollen. Dazu gehört eine umfangreiche, EDV-gestützte Eingangserfassung mit Sichtung und Registrierung des EBS schon am Werkstor. Bei Auffälligkeiten wird die Lieferung sofort zurückgewiesen. Weiterhin werden regelmäßig Proben entnommen und im Labor analysiert. Ergänzt werden diese Mechanismen durch eine zweistufige optische Kontrolle an den Bunkertoren und im eigentlichen Bunker. Aufsichtsbehörden überwachen die Messdaten
Schließlich wird das bei der Verbrennung entstehende Rauchgas vor der Reinigung kontinuierlich mit Sensoren überwacht: Sollten hier die Werte auffällig sein, kann der Reinigungsprozess sofort angepasst werden. Außerdem wird das Rauchgas durch kontinuierliche Übermittlung von Messdaten von den zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Diese können jederzeit Maßnahmen ergreifen – bis hin zur Stilllegung der Anlage. Alles in allem sind die Kontrollmechanismen der EAB deutlich strenger und wirksamer als die Alternativen, die vereinzelt in der Öffentlichkeit gefordert wurden. |
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