
Elektronisches AbfallnachweisverfahrenInformationen zum elektronischen AbfallnachweisverfahrenSeit dem 1. April 2010 nimmt der Gesetzgeber mit dem seinerzeit neu eingeführten „elektronischen Abfallnachweisverfahren“, kurz: eANV, alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle in die Pflicht. Diese Pflicht besagt, dass die Begleitdokumente bei der Beförderung von Sonderabfällen ausschließlich als elektronische Datensätze erzeugt und ausgetauscht werden dürfen. Mit der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur, kurz: QES, endete im letzten Jahr auch das Zeitalter der unzähligen, handschriftlich auszufüllenden Begleitscheine zur Dokumentation des gesetzeskonformen Umgangs mit dem brisanten Material. Ziel des eANV war und ist es also, das alte, papieraufwendige Verfahren zu vereinfachen. Die Tönsmeier-Gruppe war bundesweit eines der ersten Unternehmen, das schon seit Februar 2008 regelmäßig einige tausend Begleitscheine mit der unbedingt notwendigen behördlichen Gestattung elektronisch an die zuständigen Behörden versendet hat. Was hat sich für Sie geändertNachdem das neue eANV ein papierloses Verfahren ist mussten alle Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen an dem Prozess der Nachweisführung teilnehmen, ihre Aufgabe seit dem 1. April 2010 elektronisch durchführen. Dies bedeutet zunächst zwar eine Umstellung, nach kurzer Zeit jedoch schon eine Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses. Das seinerzeit umfangreich getestete System wurde so für Kunden und Partner eine Lösung eine einfache, praxiserprobte und preiswert Neuerung. Der eANV ProzessAlle notwendigen Daten aus Entsorgungsnachweisen, die behördlichen Nummern oder Zugangsdaten werden durch Tönsmeier-Mitarbeiter, wie beim vorigen Papierverfahren, im Tönsmeier-SAP-System erfasst. Der Kunde, in der Regel der Erzeuger der gefährlichen Abfälle, erhält durch die Vertriebsmitarbeiter eine persönliche Signaturkarte, die – in codierter Form – seine persönlichen Unterschriftsdaten gespeichert hat. Zusätzlich muss er in ein Kartenlesegerät investieren. Nach der Auftragserteilung, die – rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche – über das Tönsmeier-Internet-Portal erfolgen kann, wird über die zuständige Disposition ein Abholtermin vereinbart. Deutliche Beschleunigung des Verfahrens durch die Online-AbwicklungFür den Kunden besteht die Möglichkeit, seinen elektronischen Begleitschein zu signieren - die dazu notwendige Vereinbarung sieht die Nachweisverordnung ausdrücklich vor. Tut er das nicht, so leistet er seine digitale Signatur spätestens bei der Übergabe der gefährlichen Abfälle an den Beförderer. Alle weiteren notwendigen Schritte werden gesetzeskonform über die Tönsmeier-Gruppe abgewickelt. Tönsmeier setzt die Middleware MODAWI von Consist ein. Consist lieferte auch für das Behördensystem ZKS der Bundesländer und sorgt somit auch bei Tönsmeier für den kontinuierlich aktuellen Stand. Nach Abschluss der Vorgänge werden die Dokumente in das Register eingestellt. Dies geschieht zeitgleich für alle Beteiligten. „Die Online-Abwicklung hat das Verfahren deutlich beschleunigt und sämtliche Vorgänge fließen – fehlerfrei und präzise – in das Register“, so Hans Joachim Schneider, Leiter Qualitätswesen und Stoffstromcontrolling der Tönsmeier-Gruppe. |
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