
Verbindlich seit dem 1. April: das elektronische AbfallnachweisverfahrenTönsmeier bietet schnelle und einfache Lösung
Mit dem „elektronischen Abfallnachweisverfahren“ – kurz: eANV – nimmt der Gesetzgeber seit dem 1. April alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle in die Pflicht. Mit der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur, kurz: QES, endete das Zeitalter unzähliger Begleitscheine, die – handschriftlich gezeichnet und in sechsfacher Ausführung – den gesetzeskonformen Umgang mit dem brisanten Material dokumentierten. Die Tönsmeier-Gruppe war bundesweit eines der ersten Unternehmen, das schon seit Februar 2008 regelmäßig einige tausend Begleitscheine mit der unbedingt notwendigen behördlichen Gestattung elektronisch an die zuständigen Behörden versendet hat. Der Erzeuger erhält eine persönliche Signaturkarte
In einem umfangreichen Testbetrieb wurde so für Kunden und Partner eine Lösung entwickelt, die einfach, praxiserprobt und preiswert ist. Alle notwendigen Daten aus Entsorgungsnachweisen, die behördlichen Nummern oder Zugangsdaten werden durch Tönsmeier-Mitarbeiter, wie bisher beim Papierverfahren, im Tönsmeier-SAP-System erfasst. Der Kunde, in der Regel der Erzeuger der gefährlichen Abfälle, erhält durch die Vertriebsmitarbeiter eine persönliche Signaturkarte, die – in codierter Form – seine persönlichen Unterschriftsdaten gespeichert hat. Zusätzlich muss er in ein Kartenlesegerät investieren. Nach der Auftragserteilung, die – rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche – über das Tönsmeier-Internet-Portal erfolgen kann, wird über die zuständige Disposition ein Abholtermin vereinbart. Durch die Online-Abwicklung wird das Verfahren deutlich beschleunigt
Für den Kunden besteht die Möglichkeit, seinen elektronischen Begleitschein zu signieren - die dazu notwendige Vereinbarung sieht die Nachweisverordnung ausdrücklich vor. Tut er das nicht, so leistet er seine digitale Signatur spätestens bei der Übergabe der gefährlichen Abfälle an den Beförderer. Alle weiteren notwendigen Schritte werden gesetzeskonform über die Tönsmeier-Gruppe abgewickelt. Tönsmeier setzt die Middleware MODAWI von Consist ein. Consist lieferte auch für das Behördensystem ZKS der Bundesländer und sorgt somit auch bei Tönsmeier für den kontinuierlich aktuellen Stand. Nach Abschluss der Vorgänge werden die Dokumente in das Register eingestellt. Dies geschieht zeitgleich für alle Beteiligten. „Die Online-Abwicklung hat das Verfahren deutlich beschleunigt und sämtliche Vorgänge fließen – fehlerfrei und präzise – in das Register“, so Hans Joachim Schneider, Leiter Qualitätswesen und Stoffstromcontrolling der Tönsmeier-Gruppe. Schneider, der sich seit drei Jahren sehr intensiv mit dem eANV beschäftigt, mahnt allerdings eine gewissenhafte Vorbereitung an: „Das Thema ist – wie das gesamte Abfallrecht – enorm komplex. Nur die Beratung durch geschulte Fachleute garantiert die in diesem sensiblen Bereich notwendige Sicherheit.“ |
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